Dr. Andreas Thiele

Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs

 

Rechtspsychologische

Gutachten

 

 

 

Aufträge

 

Termine (pdf)

 

Bearbeitungsstand (pdf)

 

zur Ansicht oder zum Download

 

 

 

 

www.rechtspsychologie-frankfurt.de

 

 

 

 

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--> Aufträge

 

 

Beauftragung eines Gutachtens

 

Zur Abstimmung von Terminen bitte ich um

Kontaktaufnahme per Telefon oder per Email.

 

Falls Sie sich vorab informieren möchten, können Sie in der linken Spalte dieser Seite ein pdf-Dokument öffnen, in dem Termine zur Übernahme von Begutachtungsaufträgen aufgeführt sind. Sie finden dort die voraussichtlichen Untersuchungstermine und den voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkt des Gutachtens. Bei der Auftragsvergabe bitte ich zu beachten, den Auftrag möglichst 4 bis 6 Wochen vor dem genannten ersten Untersuchungstermin zu vergeben, um eine angemessene Vorbereitungszeit (z.B. auch die  Anforderung eventuell ergänzender Akten) zu ermöglichen.

 

Unangekündigt eingehende Aufträge werde ich entsprechend auf die freien Termine verteilen. Sollte dabei die Spanne zwischen Eingangsdatum und Fertigstellungsdatum 12 Wochen überschreiten, wird von mir abgeklärt, ob eine längere Bearbeitungszeit akzeptabel ist, oder ob der Auftrag nicht angenommen werden kann.

 

 

Bearbeitungsstand aktueller Gutachtenaufträge

 

Anhand der Auftragsnummer/dem Auftragsdatum können Sie in dem zweiten pdf-Dokument in der linken Spalte dieser Seite den Bearbeitungsstand und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin des Gutachtens einsehen. Sollten Sie auf den Eingang eines Gutachtens warten, empfiehlt sich ein Blick in dieses regelmäßig aktualisierte Dokument, da sich gelegentlich Verzögerungen aufgrund fallspezifischer Konstellationen oder aufgrund von Dominoeffekten (Aufsummierung von unvorhersehbaren Verzögerungen über mehere Fälle hinweg) ergeben können.

 

Insgesamt ist angestrebt, eine maximale Bearbeitungszeit von drei bis vier Monaten (ca. 90-120 Tagen) von Eingang des Auftrages bis Fertigstellung des Gutachtens nicht zu überschreiten. Je nach Auftragslage und Dringlichkeit der aktuell bearbeiteten Fälle können eventuell auch schnellere Bearbeitungszeiten vereinbart werden.